Rechtsprechung
LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 80/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eines Versicherten i.R.e. Versicherungsfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 07.05.2015 - S 4 R 443/12
- LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 80/15
Wird zitiert von ... (3)
- SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 R 2064/18 Ein früherer tatsächlicher Rentenbeginn am 1. Juni 2018 ergibt sich beim Kläger nicht aus § 101 Abs. 1a SGB VI, denn die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger (Beklagte) lässt weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (nach dem Recht der Arbeitsförderung) des Klägers entfallen noch hat sie zur Folge, dass ein Anspruch des Klägers auf Krankengeld oder Krankentagegeld endet (siehe dazu das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg [LSG Hamburg] vom 22. Februar 2017, Az.: L 2 R 80/15; zitiert nach juris).
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II) steht den in § 101 Abs. 1a SGB VI genannten Leistungsansprüchen nicht gleich (siehe dazu das Urteil des LSG Hamburg vom 22. Februar 2017, Az.: L 2 R 80/15;… a. a. O.).
- SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18
Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Erwerbsminderung …
Ein früherer tatsächlicher Rentenbeginn am 1. Juni 2018 ergibt sich beim Kläger nicht aus § 101 Abs. 1a SGB VI, denn die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger (Beklagte) lässt weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (nach dem Recht der Arbeitsförderung) des Klägers entfallen noch hat sie zur Folge, dass ein Anspruch des Klägers auf Krankengeld oder Krankentagegeld endet (siehe dazu das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg [LSG Hamburg] vom 22. Februar 2017, Az.: L 2 R 80/15; zitiert nach juris).Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II) steht den in § 101 Abs. 1a SGB VI genannten Leistungsansprüchen nicht gleich (siehe dazu das Urteil des LSG Hamburg vom 22. Februar 2017, Az.: L 2 R 80/15;… a. a. O.).
- SG Speyer, 27.07.2018 - S 19 R 104/17
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bei einer …
Noch in der Berufungsinstanz scheinen weitere Begutachtungen zum aktuellen Gesundheitszustand des Klägers veranlasst, die mitunter zu dem Ergebnis führen, dass in den Vorjahren ergangene erstinstanzliche Urteile und ihnen zu Grunde liegende noch weiter zurückliegende Verwaltungsentscheidungen wegen vermeintlicher Rechtswidrigkeit (vgl. etwa LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 28.09.2017 - L 3 R 95/15 - L 3 R 95/15 -, Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 12.07.2018 - L 8 R 883/14 -, Rn. 81) oder sogar trotz zugestandener Rechtmäßigkeit (vgl. etwa LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 24.10.2017 - L 1 R 435/14 -, Rn. 59) aufgehoben oder "abgeändert" werden, weil sich im Laufe des Berufungsverfahrens ein Gesundheitszustand eingestellt hat, der nunmehr zu einer Rentenberechtigung führt (ganz ohne Bezug zu den "geänderten" Vorentscheidungen etwa LSG Hamburg, Urteil vom 22.02.2017 - L 2 R 80/15 -, Rn. 42).